Die Seebrücke Prerow
Das gilt auf der Seebrücke: | |
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Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Rollern und ähnlichen Gefährten ist verboten! Rollstühle und andere Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind erlaubt. |
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Fahrzeuge aller Art sind verboten mit Ausnahme von Dienst- und Rettungsfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von max. 5 t. Die Lichtsignalanlage regelt den Begegnungsverkehr. |
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Das Baden und Springen von der Seebrücke ist verboten, mit Ausnahme des gekennzeichneten Bereiches. |
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Hunde sind, mit einem maximalen Abstand von 1,50 m, an der Leine zu führen. |
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Das Füttern von Seevögeln und anderen Wildtieren ist verboten. |
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Das Angeln ist gestattet vom 15. Mai -15. Oktober, von 20:00 bis 8:00 Uhr und vom 16. Oktober - 14. Mai ganztägig, von der ersten Aufweitung seeseitig bis zur zweiten Aufweitung, mit Ausnahme des gekennzeichneten Badebereiches. Das Ausnehmen und Verarbeiten des Fanges ist verboten und Angler schränken die Allgemeinnutzung der Seebrücke nicht ein. Es gilt die Hafennutzungsordnung §12 Absatz 10. |
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Achtung, eingeschränkter Winterdienst! Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. |