Juni 2020 - Erörterungstermin erfolgreich abgeschlossen

Juni 2020

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte im Februar/März 2020 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Planvorhaben. Gleichzeitig wurden die Planunterlagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Behördenvertreter, Verbände und die Öffentlichkeit konnten somit Kenntnis von dem geplanten Vorhaben nehmen und Anmerkungen, Hinweise oder Einwände - die im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind - an die Planfeststellungsbehörde übermitteln. Die vorgebrachten Sachverhalte wurden dem Vorhabenträger zu inhaltlichen Befassung und Erwiderung vorgelegt. Die einzelnen Inhalte wurden daraufhin Anfang Juni 2020 unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln zusammen mit der Planfeststellungsbehörde sowie den Behörden, Verbänden und Einwendern inhaltlich erörtert. Das Ergebnis der Erörterung dient als eine Grundlage für die durchzuführende behördliche Abwägung zur Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens und die Festlegung ggf. erforderlicher behördlicher Auflagen (Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss). Die behördliche Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen.