Inselhafen Prerow

Ein Not- und  Etappenhafen zwischen Warnemünde und Barhöft

Der Inselhafen vor dem Ostseebad Prerow ersetzt den ehemalige Nothafen Darßer Ort im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Am Kopf der 720 Meter langen Seebrücke bietet er Platz für Wasserfahrzeuge der Seenotrettung (DGzRS), der DLRG, der örtlichen gewerblichen Fischer, einen Fahrgastschiffanleger und 33 Not- und Etappenliegeplätze für Sportboote.

Aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten ergänzt er nicht das Netz der Marinas. Der Hafen ermöglicht einen kurzen Etappenstopp auf der langen Distanz zwischen Warnemünde und Barhöft, Stralsund und der Insel Rügen. Die maximale Nutzungszeit für temporäre Lieger beträgt 24 Stunden. Der Inselhafen ist spätestens bis 12 Uhr eines jeden Tages zu verlassen.
Die Seebrücke ist Teil des Hafengebietes.

Der Hafen wurde in zwei Jahren Bauzeit (2022-2024) vom Land Mecklenburg-Vorpommern erbaut, mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung. Das Nationalparkamt Vorpommern leitet den Hafenbetrieb und fungiert als Hafenbehörde.

Lageplan

Die Hafennutzung

Die Hafennutzungsordnung regelt alle Details zur Nutzung des Hafens und der Seebrücke.

Hafennutzungsordnung
Lageplan Hafennutzungsordnung (Anlage 1)

Der Hafen liegt im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Hier gilt gleichzeitig die Nationalparkverordnung.

Wichtige Regeln im Überblick:

Zutritt zu den Steganlagen und Funktionsflächen haben ausschließlich neben dem Hafenbetreiber und beauftragten Dienstleistern die Besatzungen der dort vertäuten Wasserfahrzeuge.
Das Reinigen von Wasserfahrzeugen ist nicht gestattet.

Verunreinigungen des Wasserkörpers, insbesondere durch Tierabfälle, alle chemischen Fremdstoffe, Netze, Angelschnüre und Müll ist verboten. Austritt von Öl und Kraftstoff muss unverzüglich dem Hafenbetreiber gemeldet werden.

Rettungsmittel dürfen weder entfernt noch missbräuchlich genutzt werden.
Bordeigene Sanitäranlagen dürfen nur genutzt werden, wenn das Schmutzwasser gesammelt wird. Im gesamten Hafengebiet darf der Inhalt von Chemietoiletten nicht entsorgt werden.

Das Baden, Schwimmen und Tauchen ist untersagt.
Die Wellenschutzanlagen dürfen nicht betreten werden. Auf den Steganlagen dürfen keine Gegenstände gelagert werden. Alle Zugänge müssen frei bleiben.

Die Nutzung der Seebrücke

Die Seebrücke und die Dachterrasse des Betriebsgebäudes dürfen, unter Beachtung der Hafennutzungsordnung, öffentlich genutzt werden. Alle Nutzungen, die über den Gemeingebrauch hinaus gehen, gelten als Sondernutzungen. Auch Straßenmusik- und kunst sind nur mit Erlaubnis der Hafenbetreibers zulässig.

Das Betreten der Seebrücke erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Gewitter und Ausfall der Beleuchtung darf die Dachterrasse nicht betreten werden.

Fahrzeuge aller Art sind verboten. Das schließt auch die Mitnahme von Fahrrädern, Rollern o.ä. ein. Rollstühle und andere Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Kinderwagen sind erlaubt, wie auch grundsätzlich Dienst- und Rettungsfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von max. 5 t. Mit der Lichtsignalanlage an der Auffahrt wird Begegnungsverkehr vermieden.

Tiere müssen an der Leine geführt werden mit maximal 1,50 m Abstand zum Halter. Das Füttern von Seevögeln ist verboten.

Das Angeln ist gestattet vom 15. Mai -15. Oktober, von 20:00 bis 8:00 Uhr und vom 16. Oktober - 14. Mai ganztägig, von der ersten Aufweitung seeseitig bis zur zweiten Aufweitung, mit Ausnahme des gekennzeichneten Badebereiches. Das Ausnehmen und Verarbeiten des Fanges ist verboten und Angler schränken die Allgemeinnutzung der Seebrücke nicht ein.

Das Baden und Springen von der Seebrücke ist verboten, außer im gekennzeichneten Bereich.

Umweltschutz

Die Wasserversorgung erfolgt über eine Meerwasseraufbereitung. Das Schmutzwasser wird ebenfalls vor Ort geklärt. Im gesamten Hafengebiet ist die Entleerung von Chemietoiletten nicht möglich und streng untersagt. Der Müll wird getrennt entsorgt. Details sind im Abfallbewirtschaftungsplan und dem Lageplan (Anlage)  aufgeführt.

Über die Historie des Hafens

Auf der Webseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt finden Sie ausführliche Informationen zum gesamten Projektverlauf der Errichtung des Hafens (Veranlassung, Ziele, technische Planung, Planungsablauf, Genehmigung und mehr)

Historie und weitere Informationen