Genehmigung

Die Prüfung, Abwägung und Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit sowie die Genehmigungsvoraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens erfolgen in einem Planfeststellungsverfahren. Der Planfeststellungsantrag einschl. der Planunterlagen wurden der Planfeststellungsbehörde Ende 2019 zur Eröffnung des Verfahrens vorgelegt. Nach Prüfung der Planunterlagen hat die Planfeststellungsbehörde im Februar 2020 die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert und die öffentliche Auslegung des Plans veranlasst. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Bürgerinnen und Bürger Hinweise, Anmerkungen und Einwendungen zum Planvorhaben an die Planfeststellungsbehörde richten. Die Inhalte zu den Rückmeldungen der öffentlichen Auslegungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Juni 2020 in einem Erörterungstermin besprochen. Die inhaltlichen Anknüpfungspunkte sowie die Sachverhalte der Erörterung werden von der Planfeststellungsbehörde bei der Abwägungsentscheidung über die Zulassung des Vorhabens sowie ggf. zu erlassenden Auflagen im Planfeststellungsbeschluss gewürdigt und berücksichtigt. Im Ergebnis der Abwägungsentscheidung erfolgte am März 2021 die Planfeststellung des Vorhabens. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte nach Durchführung der öffentlichen Auslegung des Beschlusses und dessen Bekanntgabe im Mai 2021 seine endgültige Bestandskraft.